Deutschland

Es geht weiter: Bundestag entzieht noch einem AfD-Politiker die Immunität

Dem Vorsitzenden der AfD-Jugendorganisation, Hannes Gnauck, wurde seine Immunität durch einen benötigten Bundestagsbeschluss entzogen. Zur Begründung werden Vorwürfe gegen den Politiker genannt, die aus seiner Bundeswehrzeit stammen und mehrere Jahre zurückliegen.
Es geht weiter: Bundestag entzieht noch einem AfD-Politiker die Immunität© Christian Spicker

Der AfD-Politiker Hannes Gnauck und Bundesvorsitzender der Jungen Alternative für Deutschland war in den Jahren 2014 bis 2021 Zeitsoldat der Bundeswehr. Im Rahmen eines im Jahr 2020 eingeleiteten Disziplinarverfahrens, wurde ihm am 16. Mai 2024 ohne Zustimmung der AfD seine politische Immunität entzogen. Zur wagen Begründung, wird laut Medienberichten vermutet, dass es "wohl um Informationen geht, die der MAD gegen den Ex-Soldaten gesammelt hatte", so das Hamburger Magazin Der Spiegel.

Diese Begründung wurden zuvor seitens der ARD geäußert. So heißt es:

"Grund für das interne Ermittlungsverfahren ist nach Informationen des ARD-Hauptstadtstudios, dass Gnauck während seiner Zeit bei der Bundeswehr gegen Asylbewerber und Ausländer gehetzt haben soll. Der Militärische Abschirmdienst (MAD), der Geheimdienst der Bundeswehr, stufte ihn im Jahr 2020 als 'Verdachtsfall Rechtsextremismus' ein."

Die Parlamentsabgeordneten stimmten am Donnerstagabend gegen die Stimmen der AfD für eine entsprechende Beschlussempfehlung des Immunitätsausschusses. Dadurch wurde der Weg frei für die "Genehmigung zur Durchführung eines gerichtlichen Disziplinarverfahrens". Am selben Tag erfolgte bereits, nach gleichlautendem Beschluss einer Immunitätsaufhebung, eine großangelegte Razzia in den Räumlichkeiten des Bundestagsbüros von Gnaucks Parteikollegen Petr Bystron. Zudem suchten Beamte nach Beweismaterial in von Bystron genutzten Objekten in Berlin und Bayern sowie auf Mallorca.

Zu den Details der Causa Gnauck informiert der ARD-Artikel:

"Die Bundeswehr hatte deswegen ein Uniformtrage- und Dienstverbot gegen ihn verhängt. 2021 wurde er vom MAD schließlich als Extremist eingestuft. Das Disziplinarverfahren hatte geruht, seitdem er 2021 in den Bundestag eingezogen war. Zur Durchführung eines gerichtlichen Disziplinarverfahrens muss die Immunität eines Abgeordneten aufgehoben werden."

Der überraschende Aktionismus der ermittelnden Behörden wird mit der Feststellung kommentiert, dass es "noch unklar ist, warum das genau jetzt passiert".

Der AfD-Politiker ließ über den Landesverband Brandenburg am Abend mitteilen:

"Ich bot der Bundestagspräsidentin bereits vor Wochen schriftlich an, meine Immunität aufzuheben und im Raum stehende Vorwürfe so aus dem Weg zu räumen."

Laut Gnauck-Aussagen hätte die Bundestagspräsidentin Bärbel Bas (SPD) ihm daraufhin zu verstehen gegeben, "dass dieser Schritt überhaupt nicht notwendig sei". Weiter heißt es in der Mitteilung von Gnauck:

"Nun wird kurz vor der EU-Wahl, ohne ersichtlichen Anlass, meine Immunität doch aufgehoben, um Ermittlungen in einem Verfahren zu ermöglichen, das aufgrund meines Bundestagsmandats seit mittlerweile drei Jahren ruht. Da mein Dienstverhältnis ohnehin ausgesetzt ist, ist die Begründung meiner Immunitätsaufhebung nicht nachvollziehbar und äußerst fragwürdig."

Im Juni 2023 berichtete die Süddeutsche Zeitung:

"Der rechtsextreme AfD-Abgeordnete Hannes Gnauck kommt im Verteidigungsausschuss an hochsensible Informationen. Er ist nicht der einzige, dessen Zugänge anderen Fraktionen Sorgen machen."

Gnauck ergänzt wahrnehmend mit der Feststellung einer "seit Wochen wütenden Kampagne gegen die AfD". Er habe "sich nichts vorzuwerfen". Der 32-Jährige aus der Uckermark in Brandenburg war über die Landesliste für die AfD in den Bundestag eingezogen. Er ist seit Oktober 2022 Bundesvorsitzender der "Jungen Alternative", die laut Verfassungsschutz "gesichert rechtsextremistische" Jugendorganisation der AfD. 

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